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   BGH, 29.06.1976 - 1 StR 263/76   

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https://dejure.org/1976,7660
BGH, 29.06.1976 - 1 StR 263/76 (https://dejure.org/1976,7660)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1976 - 1 StR 263/76 (https://dejure.org/1976,7660)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1976 - 1 StR 263/76 (https://dejure.org/1976,7660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen Rechts - Anforderungen an die Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 1 StR 263/76
    Die Angaben der Stieftöchter über die an ihnen vorgenommenen Handlungen des Angeklagten gehören nicht zu den sogenannten Befundtatsachen, die ein Sachverständiger nur auf Grund seiner Sachkunde erkennen kann und die durch seine gutachtlichen Ausführungen in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (BGHSt 9, 292, 293/294), sondern sie sind Zusatztatsachen, die der Sachverständige - hier durch Befragung des Zeugen - mit Mitteln erfährt, deren sich auch das nicht fachkundige Gericht bedienen könnte (BGHSt 13, 1, 3).
  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 1 StR 263/76
    Solche Tatsachen dürfen, falls das Gericht noch nicht anderweitig von ihnen überzeugt ist, nur auf verfahrensrechtlich einwandfreie Weise in die Hauptverhandlung eingeführt werden; macht der zu begutachtende Zeuge von einem Zeugnisverweigerungsrecht mit Recht Gebrauch, so darf der Sachverständige über diese Tatsachen weder als Zeuge noch als Sachverständiger vernommen werden (BGHSt 18, 107, 109).
  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des

    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 1 StR 263/76
    Die Angaben der Stieftöchter über die an ihnen vorgenommenen Handlungen des Angeklagten gehören nicht zu den sogenannten Befundtatsachen, die ein Sachverständiger nur auf Grund seiner Sachkunde erkennen kann und die durch seine gutachtlichen Ausführungen in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (BGHSt 9, 292, 293/294), sondern sie sind Zusatztatsachen, die der Sachverständige - hier durch Befragung des Zeugen - mit Mitteln erfährt, deren sich auch das nicht fachkundige Gericht bedienen könnte (BGHSt 13, 1, 3).
  • BGH, 19.09.1967 - 5 StR 456/67

    Belehrung eines Kindes

    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 1 StR 263/76
    Damit ist die gleiche Sachlage gegeben, wie sie der Entscheidung BGHSt 21, 303 zugrunde liegt.
  • BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Absoluter Revisionsgrund der vorschriftswidrigen

    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 1 StR 263/76
    Zwar beweist das Schweigen des Protokolls noch nicht unwiderleglich, daß eine derartige Belehrung nicht stattgefunden hat (BGH NJW 1976, 812); hier konnte aber der Ermittlungsrichter selbst nicht angeben, daß er die Kinder entsprechend belehrt hätte (UA S. 12).
  • BGH, 10.10.1957 - 4 StR 393/57
    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 1 StR 263/76
    Der Umstand allein, daß beide Kinder vor ihrer Anhörung durch den Sachverständigen über ihr Zeugnisverweigerungsrecht richterlich belehrt worden waren (vgl. dazu BGHSt 11, 97, 100), berechtigte unter den vorliegenden Umständen noch nicht zur Zeugenvernehmung des Sachverständigen.
  • BGH, 18.09.1959 - 4 StR 208/59
    Auszug aus BGH, 29.06.1976 - 1 StR 263/76
    Etwas anderes könnte gelten, wenn der Tatrichter schon durch die Aussage des Ermittlungsrichters von der Richtigkeit der Tatschilderung der Zeuginnen überzeugt gewesen wäre und wenn dem Sachverständigen sodann die Übereinstimmung der mehreren Tatschilderungen durch die Verletzten lediglich ein Anzeichen für deren Glaubwürdigkeit, insoweit also eine Befundtatsache gewesen wäre (BGHSt 13, 250, 252).
  • BGH, 03.08.1983 - 3 StR 299/83

    Bestehen eines Verwertungsverbots nach Inanspruchnahme eines

    Dem stimmt der Senat zu (vgl. auch BGHSt 13, 250, 252; BGH, Urteil vom 29. Juni 1976 - 1 StR 263/76).
  • BGH, 23.09.1980 - 5 StR 553/80

    Anforderungen an die tatrichterliche Darlegung zum Mindestumfang der begangenen

    Wenn Theodore in der neuen Hauptverhandlung wiederum das Zeugnis verweigert (§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO), darf die Sachverständige I. über die von ihr außerhalb der Hauptverhandlung durch Befragen des Kindes erforschten Tatsachen, von denen das Gericht noch nicht anderweitig überzeugt ist, weder als Zeugin noch als Sachverständige vernommen werden (BGHSt 18, 107, 109; BGH Urteil vom 29. Juni 1976 - 1 StR 263/76 -).
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